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Die EU in der Welt

2. Sicherheit

Die Globalisierung hat dafür gesorgt, dass die meisten Staaten gegenseitig voneinander abhängig sind. Aufgrund dieser Erkenntnis entwickelt die Politik der EU ein Verständnis von Grenzen, das über die traditionellen Vorstellungen hinausgeht, denn schließlich verwischen sich Grenzen im Zeitalter des Massentourismus, der Migration, des internationalen Verbrechens und universeller Menschenrechte ohnehin immer mehr.

Die EU befasst sich mit dem Thema Sicherheit auf vielen Ebenen gleichzeitig. Dies ist nicht zuletzt der Vielzahl der Akteure und Prioritäten geschuldet, hängt aber auch mit ihrer Konzentration auf einen effektiven Multilateralismus zusammen. Die beste Zusammenfassung hiervon liefert der Begriff 'menschliche Sicherheit'. Dabei geht es darum, „eine Welt zu schaffen, die frei von Angst und frei von Mangel ist“. Dieses Konzept wird von den höchsten Stellen der EU vorangetrieben, unter anderem von Javier Solana und Kommissarin Ferrero-Waldner.

Folglich können Interventionen der EU zwar mit dem Einsatz militärischer Gewalt einhergehen, dürfen aber niemals rein militärischen Zielen dienen. Auf Basis dieser Prämisse sind EU-Truppen in Krisengebieten rund um den Erdball im Einsatz. Vom Kosovo bis zum Kongo übernehmen sie Friedensmissionen, bilden Polizeikräfte aus und sollen schließlich die Demokratie einführen (siehe eine Übersicht der ESVP-Einsätze weiter unten).

Politik und Strategie

Die EU hat ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)zum ersten Mal im Vertrag von Maastricht formuliert und im November 1993 in Kraft gesetzt.

Im Gefolge des Vertrags von Amsterdam (1999) ernannte die EU Javier Solana zu ihrem außenpolitischen Leiter. Seine heikle Aufgabe besteht darin, die Umsetzung der GASP zu verbessern und deren Profil zu schärfen. Die GASP wurde durch den Vertrag von Nizza im Februar 2003 ausgeweitet, welcher die Politikbereiche, in denen einzelstaatliche Vetos möglich waren, verringerte.

Die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS)

Die ESS stellt Europas erste gemeinsame Sicherheitsstrategie dar und wurde im Dezember 2003 verabschiedet. Sie soll Europa zu einem proaktiven Mitspieler auf der Weltbühne machen, indem sie die Grundprinzipien der EU in die Welt trägt, darunter vor allem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Obwohl ihr engster Verbündeter, die Vereinigten Staaten, eine weltweite militärische Dominanzposition einnehmen, unterstreicht die ESS, dass „keine einzelne Nation in der Lage ist, sich alleine der aktuellen komplexen Herausforderungen anzunehmen“. Darunter sind Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, gescheiterte Staaten und das organisierte Verbrechen.

Militärisches Planungsziel 2010

Auf der Grundlage der ESS hat die EU ihre beim Rat in Helsinki 1999 vereinbarten sicherheitspolitischen Ziele erweitert. Das neue militärische Planungsziel fordert: “Bis 2010 werden die Mitgliedsstaaten zu raschem und entschlossenem Handeln in der Lage sein, indem sie einen vollständig kohärenten Ansatz auf dem gesamten Spektrum der vom Vertrag über die Europäische Union gedeckten Krisenbewältigungsoperationen vertritt.“ Insbesondere sollen EU-Streitkräfte für die folgenden fünf Zwecke zum Einsatz kommen:

  • gewaltsame Trennung von Konfliktparteien
  • Stabilisierung, Wiederaufbau und militärische Beratung von Drittländern
  • Konfliktvermeidung
  • Evakuierungsaktionen
  • Unterstützung humanitärer Maßnahmen.

Um ihre ehrgeizigen Ziele zu erreichen, übernimmt die EU mehr und mehr Verpflichtungen, so z.B. die Beobachtermission nach dem russisch-georgischen Krieg von 2008 und die Bekämpfung der Piraten im Golf von Aden. Im Juni 2009 verlängerte die EU ihren Einsatz gegen die Piraten vor der Küste Somalias um ein weiteres Jahr und verband damit Pläne zur Ausweitung des Überwachungsgebietes bis zu den Seychellen.

Dennoch bleiben entscheidende Fragen nach Überschneidungen mit der NATO und zur Unterrepräsentierung der Streitkräfte mehrerer EU-Staaten in Afghanistan unbeantwortet. Afghanistan gilt als Testfall für Friedensmissionen und Demokratieaufbau im Kampf gegen den Terrorismus, und die USA verlangen eine proportionale Beteiligung Europas.

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Die GASP und die ESS bilden den Rahmen für die ‘Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik’ (ESVP). Ihrerseits hat die ESVP die EU seit 1999 in die Lage versetzt, Krisenmanagement zu betreiben und Friedensschaffungs- bzw. Friedenserhaltungsmissionen durchzuführen. Ihre Managementstruktur sieht vor, dass nationale Botschafter ein politisches und Sicherheits-Komitee und die Verteidigungsminister ein militärisches Komitee bilden.

Im Mai 2009 war die EU an 12 Missionen rund um die Welt beteiligt, von Bosnien bis Georgien, von Palästina nach to Afghanistan, vom Kongo bis zum Golf von Aden:

2 Militärmissionen:

  • EUFOR-Althea (Bosnien-Herzegovina)
  • EUNAVFOR Atalanta (Somalia/Golf von Aden)

2 kombinierte Militär-/Zivilmissionen:

  • EUSEC DR Kongo (Demokratische Republik Kongo)
  • EU SSR (Guinea Bissau)

8 Zivilmissionen:

  • Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien-Herzegovina (EUPM)
  • Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO)
  • Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) in Georgien
  • Integrierte Polizeiunterstützungsmission in Palästina (EUPOL COPPS)
  • Unterstützende Kontrollmission am palästinensisch-ägyptischen Grenzübergang in Rafah (EU BAM Rafah)
  • Integrierte Rechtsstaatsmission der EU im Irak (Eujust Lex)
  • Polizeimission in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
  • Polizeimission in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD CONGO)

Menschliche Sicherheit

Die EU sieht die Menschenrechte, wie sie bereits 1950 in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten wurden, als universell an.Durch Anwendung dieser Verpflichtung auf ihre Außenbeziehungen hat die EU das neue Paradigma der „menschlichen Sicherheit“ gesetzt, um eine gerechtere Welt zu schaffen, die „die frei von Angst und frei von Mangel ist“. Aus diesem Grund versucht die EU die zugrundeliegenden Ursachen von Konflikten und Unsicherheit dadurch zu bekämpfen, dass sie die Entwicklung fördert und gleichzeitig Menschenrechte und gute Regierungsführung einfordert.

Um diese Ziele zu erreichen, finanziert die EU 1.500 Projekte in rund 80 Ländern durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDM). Das EIDM verfügt in der Haushaltsperiode 2007-2013 über einen jährlichen Etat von rund 140 Mio. Euro und fördert Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, zum Beispiel durch Wahlbeobachtungsmissionen.

Zur Unterstützung dieser Aktivitäten spielt die EU auch in internationalen Foren wie den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa eine wichtige Rolle. Die Verabschiedung des UN-Moratoriums für die Todesstrafe im Dezember 2007 gilt als ein konkreter Erfolg der EU-Menschrechtspolitik.

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