Haushalt
1. Einführung
Die Haushaltsschwerpunkte der Europäischen Union haben sich über die Jahre stark verändert. Ursprünglich, im Jahr 1958, wurden die Gemeinschaftsmittel ausschließlich für die Verwaltung eingesetzt. Dann trat die Landwirtschaft in den Vordergrund, später auch die wirtschaftliche und sozialer Angleichung und Solidarität innerhalb der EU. Inzwischen wird der Löwenanteil des EU-Haushalts für Wachstum und Beschäftigung eingesetzt.
Vom [EU-Haushalt] (http://ec.europa.eu/budget/index_en.htm) profitieren auf die eine oder andere Art alle Bürger der Europäischen Union. Die Mitgliedsstaaten haben sich darüber verständigt, welche Aktivitäten aus dem gemeinsamen Budget bezahlt werden sollen. Das Geld der Steuerzahler wird direkt oder indirekt für den Straßenbau eingesetzt, für die Forschung und den Umweltschutz, die Bewohnbarkeit aller Regionen Europas, für die Lebensmittelsicherheit und unzählige weitere Anliegen.
Prinzipiell dürfen EU-Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn die Bündelung von Ressourcen für die Mitgliedsstaaten sinnvoll ist.
Der EU-Jahreshaushalt umfasst ca. 130 Mrd. Euro. Das ist etwa ein Prozent des jährlichen Bruttonationaleinkommens der Mitgliedsstaaten – oder 235 Euro pro Bürger.
Die Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten haben eine Obergrenze für die EU-Ausgaben festgelegt. Derzeit liegt diese Grenze bei 1,24% des Bruttosozialprodukts der Union. Das entspricht im Durchschnitt rund 293 Euro pro Bürger.
Der Haushalt enthält die Ausgaben aller Einrichtungen der Union. Er schreibt die Einnahmen und Ausgaben für das Jahr fest, zählt die zu finanzierenden Maßnahmen auf und beziffert die Finanzmittel und Mitarbeiter, die für die jeweiligen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Außerdem wird darin festgelegt, auf welche Art und Weise die einzelnen Zahlungen genehmigt werden müssen.
Jedes Jahr legt die Europäische Kommission einen Haushaltsentwurf für das folgende Jahr vor. Beschlossen wird der Haushalt durch den Rat und das Parlament, und seine Verwendung kontrollieren die Dienststellen der Kommission sowie der Europäische Rechnungshof. Zum Abschluss müssen die Europäische Kommission und die anderen EU-Einrichtungen jedes Jahr im sog. Entlastungsverfahren Rechenschaft über die tatsächliche Verwendung der zugewiesenen Mittel ablegen.
Die Kommission ist für die Umsetzung des Haushalts verantwortlich, aber die einzelnen Projekte werden meist gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten verwaltet. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen belegt werden.
Daher werden die Ausgaben der EU einerseits durch die grundlegenden Verträge und die Ausgaben-Obergrenze beschränkt, aber auch durch eine mehrjährige Übereinkunft zwischen dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und der Europäischen Kommission. Diese Vereinbarung legt den “mehrjährigen Finanzrahmen” fest. Der derzeit gültige betrifft die Ausgaben von 2007 bis 2013.
Der größte Haushaltsposten – 45% der gesamten EU-Ausgaben im Jahr 2008 – wird eingesetzt, um die Volkswirtschaft der EU wettbewerbsfähiger und dynamischer zu machen und um die wirtschaftliche und soziale Angleichung (Kohäsion) zwischen den reicheren und ärmeren Mitgliedsstaaten zu verbessern. Ein weiterer großer Haushaltsposten ist die Landwirtschaft, der 2008 ca. 32% des Budgets zugute kamen. Rund 11% des Haushalts wandern in die Entwicklung des ländlichen Raums und den Umweltschutz. Die Verwaltungskosten der EU liegen bei knapp 6% der Gesamtausgaben.
In den letzten Jahren wurde gesteigerter Wert auf den nachvollziehbaren und effizienten Einsatz von EU-Mitteln gelegt.
Hier stehen die detaillierten Haushaltsinformationen der vergangenen Jahre zur Verfügung. Interessante Informationen finden sich auch in den „Meilensteinen“ des Haushaltsplans.
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Chapters
- 1. Einführung
- 2. Wie wird die EU finanziert?
- 3. Wie wird der Haushalt verteilt?
- 4. Rechenschaftspflicht
- 5. Haushaltsreform
- 6. Key policy makers and contacts