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Wettbewerb

6. Internationale Zusammenarbeit

In der globalisierten Wirtschaft ist die internationale Zusammenarbeit in der Wettbewerbspolitik notwendig. Unternehmen, Fusionen und Kartelle operieren in zunehmendem Maße international und Tätigkeiten von Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben wirken sich immer häufiger auf den Wettbewerb innerhalb der EU aus.

Um dem Rechnung zu tragen, hat die europäische Union bilaterale Vereinbarungen getroffen, die insbesondere mit ihren wichtigsten Handelspartnern, den Wettbewerb regulieren. Solche Vereinbarungen gibt es mit den Vereinigten Staaten, Kanada und Japan. Sie sehen vor, dass die Wettbewerbsbehörden beider Seiten Informationen austauschen und die Durchsetzung ihrer Entscheidungen unter einander abstimmen. Mit China tauscht die Kommission Ansichten und Erfahrungen im Bereich des Wettbewerbes aus. Die EU bemüht sich außerdem um eine multilaterale Zusammenarbeit, wie im Rahmen der Verhandlungen der Welthandelsorganisation, dem Internationalen Wettbewerbsnetzwerk und dem Wettbewerbsausschuss der OECD.

Die Wettbewerbspolitik ist auch ein wichtiger Teil, der Beitrittsverhandlungen mit neuen Mitgliedssaaten. Die europäische Kommission fördert in diesen Ländern die Entwicklung einer Wettbewerbspolitik.

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