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Einwanderungspolitik

1. Hintergrund

Einwanderung und Asyl haben Auswirkungen auf besonders sensible Bereiche, darunter Beschäftigung, soziale Integration und kulturelle Vielfalt, aber auch Grenzschutz, Polizei und nationale Sicherheit. Daher gehören diese Themen seit jeher zu den besonders schwierigen und am meisten umstrittenen Politikfeldern zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die EU versucht, dem demographischen Schwund ihrer Bevölkerung und der Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften gerecht zu werden. Zugleich bemüht sie sich, eine faire Asylpolitik umzusetzen, dabei aber die wachsende Flut illegaler Einwanderung einzudämmen.

Mit dem Ziel, Migration und Asyl unionsweit auf eine gemeinsame Basis zu stellen, hat sich die EU im Oktober 1999 auf dem Europäischen Rat im finnischen Tampere auf eine gemeinsame Einwanderungspolitik verständigt. Die Ratsteilnehmer stimmten darin überein, dass die verschiedenen nationalen Gesetze harmonisiert werden sollten, damit die Migration in Übereinstimmung mit dem Bedarf der Wirtschaft und der Aufnahme- und Integrationskapazität der EU für neue Einwanderer reguliert werden kann.

In der Praxis bleibt die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele von Tampere – Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Integration innerhalb der EU und die Integration von EU-Ausländern – bis heute eine große Herausforderung. Dies hängt teilweise damit zusammen, dass die Mitgliedsstaaten sich schwer tun, in dem sensiblen Bereich der Einwanderungspolitik, die in den meisten Mitgliedsstaaten zum Kernbereich der nationalen Souveränität gehört, Kompetenzen an die EU abzutreten.

Einwanderung fand als übernationales Thema Eingang in den Vertrag von Amsterdam, der im Mai 1999 unterzeichnet wurde. Der Vertrag wies der Unionsbürgerschaft und den Grundrechten eine besondere Bedeutung zu. Außerdem legte er den Grundstein für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Die praktische Umsetzung dieser multilateralen Politik wird jedoch dadurch eingeschränkt, dass Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden können. Vielfach verweigern die Mitgliedsstaaten einen Kompromiss und verteidigen lediglich ihre eigenen Interessen, wenn es um Einwanderung und Asyl geht.

Irland und Großbritannien etwa – die nicht Teil der Reisefreiheitsregion sind, die als Schengen-Raum bekannt ist –, behalten sich das Recht vor, fallweise zu entscheiden, ob sie EU-Gesetzgebung in den Bereichen Einwanderung und Asyl übernehmen wollen. Frankreich wurde für die Beibehaltung seiner Anti-Einwanderungsgesetze kritisiert, darunter ein Gesetz von 1994, das die Beihilfe für illegale Einwanderer (z.B. die Gewährung von Unterkunft) unter Strafe stellt. Französische Nichtregierungsorganisationen, Parteien aus dem linken Lager und ethnische Gruppen verurteilen diese Regelung.

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