Wasser
1. Gesetzgebung
Sauberes Wasser und stabile Wasserversorgung sind für die europäischen Bürger und die Wirtschaft von essentieller Bedeutung. Süß- und Salzwasserökosysteme, Tiere und Pflanzen müssen erhalten werden. Die Auswirkungen des Klimawandels sind zu bewältigen. Die Wasserpolitik der Europäischen Union ist daher ein horizontales Politikfeld, das eine große Bandbreite von Aktivitäten überspannt. Und da Wasserprobleme oft grenzüberschreitend sind, ist eine Gesetzgebung auf EU-Ebene notwendig.
Die Wasser-Gesetzgebung der EU regelt so verschiedenartige Themen wie die Sauberkeit des Trinkwassers, die Qualität von Badegewässern, die Bewältigung von Hochwasser und Dürreperioden, chemische Substanzen im Wasser, Schutz des Grundwassers, städtisches Abwasser und die maritime Umwelt.
In den letzten Jahren haben sich die Bekämpfung der Verschmutzung sowie der Wasserverbrauch in Landwirtschaft, Industrie und durch andere Aktivitäten als die wichtigsten Herausforderungen für die EU erwiesen.
Die europäische Wassergesetzgebung begann Mitte der siebziger Jahre. Die erste Richtlinie aus dem Jahr 1975 legte Standards für Seen und Flüsse fest, aus denen Trinkwasser gewonnen wird. 1980 folgten verbindliche Qualitätsvorschriften für Trinkwasser.
Die Richtline über die Behandlung von kommunalem Abwasser und die Nitratrichtlinie wurden 1991 verabschiedet. Mitte der neunziger Jahre wurden die Anforderungen an das Trinkwasser verschärft, und es folgte die Direktive über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch große Industrieanlagen.
Die Rahmenrichtlinie Wasserpolitik der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 erlassen, um die umfangreiche Wassergesetzgebung der EU in einer übergreifenden Strategie zusammenzufassen. Der noch fehlende letzte Teil der Rahmenrichtlinie, eine Richtline über Qualitätsstandards für Wasser, wurde im Juni 2008 nach einem Kompromiss zwischen dem Rat und dem Parlament verabschiedet. Sie schützt Flüsse, Seen und Küstengewässer vor Verschmutzung mit einer Reihe von chemischen Substanzen.
Die Rahmenrichtlinie Wasserpolitik enthält allgemeine Anforderungen an den Umweltschutz und setzt einen chemischen Mindeststandard für alle Oberflächengewässer. Ein besonderes Kennzeichen der Richtlinie besteht darin, dass sie ein neuartiges Modell für die Wasserbewirtschaftung einführt: Anstelle von politischen oder Verwaltungsgrenzen orientiert sie sich an ganzen Flusseinzugsgebieten oder geographischen Einheiten. Die Kernziele der Richtlinie sind:
- den Gewässerschutzes auf alle Gewässer, sowohl Oberflächen- als auch Grundwasser, auszudehnen,
- zu einem festgelegten Zeitpunkt für alle Gewässer den Status “gut” zu erreichen,
- das Gewässermanagement auf Flusseinzugsgebiete umzustellen (nach dem Vorbild z.B. der grenzüberschreitenden Bewirtschaftung der Maas, des Rheins oder der Schelde),
- Emissionsgrenzen und Qualitätsstandards in einem “kombinierten Ansatz” zusammenzuführen,
- die Preise anzupassen (indem adäquate Wasserpreise zur nachhaltigen Wasserwirtschaft anreizen),
- die Bürger stärker einzubeziehen, und
- die Gesetzgebung zusammenzufassen (durch Ersatz von sieben alten Wasser-Richtlinien).
Dabei wurden folgende Meilensteine für die Umsetzung des wasserpolitischen Ordnungsrahmens gesetzt:
- 2000: Richtlinie tritt in Kraft
- 2003: Frist für die Umsetzung in nationales Recht und die Identifikation von Flusseinzugsgebieten und zuständigen Behörden
- 2006: Einrichtung eines Überwachungsnetzwerkes
- 2008: Vorlage des Entwurfs eines Bewirtschaftungsplans für die Flusseinzugsgebiete
- 2009: Verabschiedung des Bewirtschaftungsplans für die Flusseinzugsgebiete einschließlich eines entsprechenden Maßnahmenplans
- 2010: Einführung der Preispolitik
- 2015: Frist für die Erreichung der umweltpolitischen Ziele
- 2021: Ende der zweiten Verwaltungsperiode
- 2027: Ende der dritten Verwaltungsperiode, letzte Frist für die Erreichung aller Ziele
Spezielles Recht ergänzt den wasserpolitischen Ordnungsrahmen:
Die Grundwasser-Direktive 2006/118/EC wurde aufgrund der Anforderungen des Artikels 17 des wasserpolitischen Ordnungsrahmens entwickelt.
Die Richtlinie über Wasserqualitätsnormen wurde im Juni 2008 erlassen; sie schreibt eine Definition des “guten Zustands” von Oberflächengewässern fest, indem für eine Liste von derzeit 33 prioritären Stoffen harmonisierte Qualitätsnormen aufgestellt werden.
Ökologischer Zustand: Die Umweltziele stellen den Kernbereich der Richtlinie dar. Dabei ist die genaue Definition des “guten ökologischen Zustands” entscheidend. Hierzu wurde die sogenannte „Interkalibrierung“ eingeführt, d.h. der Abgleich der nationalen Grenzwerte und Einstufungssysteme. Mit der Entscheidung 2005/646/EC wurde ein Verzeichnis von Orten festgelegt, die an dem Interkalibrierungsnetzwerk teilnehmen.
Das Wasser-Informationssystem für Europa – WISE– ist die zentrale Stelle, an der alle wasserbezogenen Daten Europas zugänglich gemacht werden. Es liefert Informationen über den Zustand der europäischen Gewässer, die Umsetzung der Wasserpolitik und über Wasser-Themen, die auf EU-Ebene behandelt werden. Außerdem werden ausführliche Berichte und weitergehende Informationsquellen zur Verfügung gestellt. Die Website Maritime Angelegenheiten der Kommission enthält Informationen über die integrierte Meerespolitik. Das Umweltportal Environmental Marine Information System (EMIS) soll das Verständnis von Abläufen in den Meeren verbessern. Es vermittelt Forschungsergebnisse an die allgemeine Öffentlichkeit, an Entscheidungsträger und andere Forscher.
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Chapters
- 1. Gesetzgebung
- 2. Wasserqualität
- 3. Wassermenge
- 4. Maritime Umwelt
- 5. Globale Perspektive
- 6. Key policy makers and contacts