EU-Erweiterung
1. Das Politikfeld
Die EU-Erweiterung ist eines der wichtigsten und erfolgreichsten außenpolitischen Politikfelder der EU. Die Erweiterung hat dazu beigetragen, die mehr als vier Jahrzehnte währende Teilung Europas aufzuheben. Außerdem hat sie Frieden und Stabilität, Freiheit und Demokratie und den europäischen Binnenmarkt auf immer mehr Regionen ausgeweitet.
Der umsichtig vorangetriebene Erweiterungsprozess fördert Solidarität innerhalb des Kontinents und verbessert die gemeinsame Verhandlungsposition der Europäischen Union auf der Weltbühne. Die vergrößerte EU steht im weltweiten Wettbewerb günstiger da und kann besser auf die Herausforderungen der Globalisierung reagieren. Zugleich ist die Aussicht auf EU-Mitgliedschaft ein starker Anreiz für die Anwärterstaaten, demokratische und wirtschaftliche Reformen umzusetzen. Zugleich profitieren aber auch die Bürger Europas davon, dass sie Nachbarstaaten mit stabilen Demokratien und florierenden Marktwirtschaften haben. Bereits seit Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 1951 gehen die Vertiefung der europäischen Integration und die Aufnahme weiterer Mitgliedsstaaten Hand in Hand. Jede neue Erweiterungsrunde hat den Bürgern Europas große Vorteile und neue Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung gebracht.
Gemäß Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union kann jeder Staat in Europa die Mitgliedschaft beantragen – vorausgesetzt, er respektiert die Prinzipien von Freiheit, Demokratie, Menschen- und Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit. Allerdings muss jeder Staat vor dem Beitritt eine Reihe festgelegter politischer und wirtschaftlicher Bedingungen erfüllen, die sogenannten „Kopenhagen-Kriterien“. Dazu muss er die gesamte bereits existierende EU-Gesetzgebung (auch als acquis communautaire bekannt) in nationales Recht umsetzen und außerdem ein stabiles demokratisches System und eine leistungsfähige Volkswirtschaft vorweisen können. Im Gegenzug muss auch die EU in der Lage sein, neue Mitglieder zu integrieren. Die Einrichtungen und Politikfelder der Union müssen sich entsprechend weiterentwickeln, damit der wachsende Mitgliederstamm ihre Handlungsfähigkeit und Finanzen nicht beeinträchtigt.
Die Beitrittsverhandlungen beginnen mit einer Überprüfung, inwieweit die Anwärter die Regeln und Gesetze der EU (acquis communautaire) bereits erfüllen. Der acquis ist in 35 Kapitel aufgeteilt, die vom freien Handel über die Landwirtschaft bis hin zum Wettbewerb reichen. Auf Ministerebene werden dann detaillierte Verhandlungen darüber aufgenommen, wie die Mitgliedschaftsbewerber die Vorschriften der einzelnen Kapitel erfüllen und umsetzen sollen. Zu jedem Kapitel schlägt die Europäische Kommission gemeinsame Verhandlungspositionen der EU vor, die der einstimmigen Billigung des Ministerrats bedürfen. Der Beitrittskandidat muss seine Institutionen, seine politische Führung sowie seine Verwaltungs- und Justizsysteme in allen Bereichen des acquis an die EU-Standards anpassen. Während der laufenden Beitrittsverhandlungen können die Bewerber für die Einführung einiger EU-Regeln Übergangsfristen beantragen.
Alle Kandidaten erhalten finanzielle Unterstützung von der EU, in erster Linie zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitungen. Die Verhandlungen über die einzelnen Kapitel des acquis können nur mit Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten aufgenommen und abgeschlossen werden. Die Kommission erstellt für den Rat und das Parlament Fortschrittsberichte über den Stand der Dinge in den Kandidatenländern.
Sobald die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse in einem Beitrittsvertrag zusammengefasst, welcher der Verabschiedung durch den Rat und der Zustimmung des Parlaments bedarf. Nach Unterzeichnung muss der Beitrittsvertrag von allen EU-Mitgliedsstaaten und dem Beitrittskandidaten selbst ratifiziert werden.
Die derzeitige Erweiterungsperspektive der EU umfasst Staaten in Südosteuropa: Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, die Türkei, Albanien, Bosnien Herzegowina, Montenegro, Serbien und den Kosovo (gemäß der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates). Der westliche Balkan und dessen Unterstützung bei der Vorbereitung einer zukünftigen Integration in europäische Strukturen und des letztendlichen Beitritts zur Europäischen Union haben für die EU hohe Priorität. Das wichtigste Ziel dabei ist es, militärische Konflikte auf dem Balkan undenkbar zu machen und die Region damit in die Zone des Friedens, der Stabilität, des Wohlstandes und der Freiheit einzuschließen, die das Ergebnis der letzten 50 Jahre europäischer Integration ist.
Der Europäische Rat von Kopenhagen im Jahr 2002 hat den potenziellen Kandidatenstatus der Westbalkanstaaten bekräftigt. Auf dem Gipfel von Thessaloniki zwischen der EU und den Westbalkanstaaten im Jahr 2003 wurde dieser politische Wille in einen Vertrag umgesetzt. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) stellt den politischen Bezugsrahmen für die Staaten auf dem westlichen Balkan bis hin zum letztendlichen Beitritt zur Verfügung. Seit 2000 veröffentlicht die Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Erweiterungsstrategie, um die Bürger der EU und die Beitrittskandidaten über den Erweiterungsprozess zu informieren. Das Dokument enthält eine Zusammenfassung des Fortschritts, den die derzeitigen potenziellen und tatsächlichen Mitgliedschaftskandidaten in den vorhergehenden zwölf Monaten gemacht haben. Zusätzlich werden getrennte Fortschrittsberichte über einzelne Länder erstellt.
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Chapters
- 1. Das Politikfeld
- 2. Der Erweiterungsprozess
- 3. Tagesordnung
- 4. Finanzielle Unterstützung
- 5. Zwischenmenschliche Begegnungen
- 6. Herausforderungen
- 7. Key policy makers and contacts