Informationsgesellschaft und Medien
6. Audiovisuelle Medien ohne Grenzen - MEDIA 2007
Audiovisuelle Medien ohne Grenzen
Kommissarin Viviane Reding hat die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und den Medienpluralismus zu den wichtigsten Zielen erklärt, die mit den Mitteln der Deregulierung und des verbesserten Wettbewerbs erreicht werden sollen. Die Europäische Union hat sich dazu verpflichtet, den Medienpluralismus als eine unverzichtbare Säule des Rechts auf Information und der Freiheit der Meinungsäußerung zu schützen. Damit ist gemeint, dass die Bürger Europas Zugang zu einer Vielfalt von Informationsquellen, Meinungen, Perspektiven usw. haben sollen, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können, ohne dabei einseitig von einer bestimmten meinungsbildenden Kraft beeinflusst zu werden. Wichtige Themen der Debatte um Medienpluralismus sind Globalisierung, vertikale und horizontale Medienkonzentration, sowie die besonderen Medienlandschaften in Mittel- und Osteuropa.
Im audiovisuellen Sektor der Europäischen Union sind über eine Million Menschen direkt beschäftigt. Zusätzlich zu ihrer wirtschaftlichen Bedeutung spielt diese Branche aber auch eine entscheidende Rolle für Kultur und Gesellschaft. Eine Studie im Auftrag der Kommission hat ergeben, dass Fernsehen die wichtigste Quelle für Information und Unterhaltung der europäischen Gesellschaften ist. 98% der Haushalte besitzen ein Fernsehgerät, und der durchschnittliche Europäer sieht über 200 Minuten pro Tag fern.
Ein Meilenstein der audiovisuellen Gesetzgebung der EU ist die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen (TWF), mit der die Rahmenbedingungen für die Verbreitung von Fernsehen innerhalb des gemeinsamen europäischen Marktes geschaffen wurden. Die Direktive stammt aus dem Jahr 1989 und wurde 1997 novelliert. Sie hat Mindeststandards für den freien internationalen Austausch von Fernsehprogrammen festgelegt, schützt und fördert Programminhalte europäischen Ursprungs und dient weiteren Zielen von öffentlichem Interesse, indem sie die kulturelle Vielfalt anregt, Richtlinien für die Werbung festlegt und den Jugendschutz gewährleistet.
Im Dezember 2005 hat die Europäische Kommission eine weitere Novelle der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ vorgeschlagen. Im Frühjahr 2007 schlossen sich sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat dieser Modernisierungsinitiative an. Im Mai 2007 wurde schließlich die politische Einigung über die neue Richtlinie Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen erreicht.
Diese neue Richtlinie reagiert auf technologische Entwicklungen und soll für neu entstehende audiovisuelle Dienste gleiche Chancen und Rahmenbedingungen schaffen. Aus diesem Grund decken die modernisierten Regeln alle audiovisuellen Mediendienste ab – unabhängig davon, auf welchem Wege sie übertragen werden (Video auf Abruf, mobiles Fernsehen, audiovisuelle Dienste im Digitalfernsehen und andere fernsehverwandte Dienstleistungen). Die audiovisuelle Branche soll sich dank der neuen Richtlinie besser auf den grundlegenden Wandel einstellen können, der durch die Medienkonvergenz ausgelöst wird – aktuelle Entwicklungen von Technologien und Märkten, sowie sich verändernde Nutzungsgewohnheiten des Publikums. Außerdem verleiht die Richtlinie mehr Flexibilität bei der Platzierung und Dauer von Werbung im Fernsehen und erlaubt in genau definierten Ausnahmefällen indirekte Werbung durch Produktplatzierung in Fernsehfilmen. Die Zuschauer müssen über solche Platzierungen zu Anfang und am Ende einer Sendung deutlich informiert werden. In Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und Kinderprogrammen bleibt Produktplatzierung verboten. Die Mitgliedsstaaten können strengere Regeln erlassen, aber für grenzüberschreitende Sendungen gilt jeweils das Recht des Ursprungslandes.
Ergänzend zur audiovisuellen Gesetzgebung der EU wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch ein Protokoll zum Vertrag von Amsterdam gestärkt, das 1999 in Kraft trat. Es bekräftigt die Bedeutung, welche die Regierungen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgrund seiner Rolle für die demokratischen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse der jeweiligen Gesellschaften beimessen, und unterstreicht seine Bedeutung für die Sicherung der Meinungsvielfalt angesichts des Trends zur Medienkonzentration. Jeder Mitgliedsstaat kann die Organisationsform seines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems frei bestimmen und dessen Aufgaben im Sinne des öffentlichen Interesses festlegen. Er kann die Öffentlich-Rechtlichen auch finanziell unterstützen, solange dadurch nicht private Medienunternehmen und der freie Wettbewerb auf dem Mediensektor geschädigt werden.
MEDIA 2007
Das MEDIA programm stellt den zweiten Eckpfeiler der audiovisuellen Politik der EU dar. Es soll durch finanzielle Unterstützung zum Ausbau der Produktion europäischer Qualitätsfilme und -Fernsehprogramme beitragen, deren Verbreitung inner- und außerhalb Europas fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Industrie auf dem Weltmarkt verbessern.
Die MEDIA-Programme sind 1990 gestartet. Das derzeitige Programm läuft von 2007 bis 2013 und verfügt für diesen Zeitraum über ein Gesamtbudget von 755 Mio. € . Wie seine Vorgänger konzentriert es sich auf die Produktion, Distribution und Vermarktung von Filmen und anderen audiovisuellen Werken. Es berücksichtigt ferner die Auswirkungen der digitalen Revolution auf den audiovisuellen Sektor und die Vergrößerung der EU von 25 auf 27 Mitgliedsstaaten. Es...
- unterstützt den kreativen Prozess innerhalb der audiovisuellen Branche und deren wertvolles kulturelles Erbe;
- stärkt die kleineren Produktionsfirmen, um den europäischen audiovisuellen Sektor wettbewerbsfähiger zu machen;
- verringert die Unausgewogenheit zwischen der audiovisuellen Produktion in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, indem Länder mit geringen Produktionsmengen oder kleinen sprachlichen Einheiten als Bestandteil der kulturellen Vielfalt Europas besonders gefördert werden;
- unterstützt die Digitalisierung in Produktion und Distribution, unter anderem durch berufliche Weiterbildung auf diesem Sektor.
Weitere Nachrichten und Informationen für Journalisten stehen im Newsroom des Themenportals Europäische Informationsgesellschaft . Die wichtigsten Aktivitäten und Politikfelder der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien findet man auch im Bereich Essential Reading des selben Portals.
Quick-jump to other chapters in this dossier :
Chapters
- 1. Die Revolution der Informationstechnologie
- 2. Regulierung, Forschung, Förderung
- 3. Das i2010-Programm
- 4. Reform der Telekommunikations-Regulierung
- 5. Roaming: Internationales Telefonieren mit dem Handy
- 6. Audiovisuelle Medien ohne Grenzen - MEDIA 2007
- 7. Key policy makers and contacts