Energie und Verkehr
1. Hintergrund
Im Januar 2007 stellte die EU Kommission eine weitreichende Initiative in der Energiepolitik vor. Sie soll von den 27 EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert werden. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 in den Industrieländern weltweit um 30% zu reduzieren. Die EU verpflichtet sich einseitig auf eine Reduktion um mindestens 20%. Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso rief die Mitgliedsstaaten zu einer „Postindustriellen Revolution auf“ und sagte: „Die Energiepolitik war am Anfang ein Herzstück des europäischen Projektes. Wir müssen sie wieder ins Zentrum rücken. Alle EU- Mitgliedsstaaten stehen vor den gleichen Herausforderungen: dem Klimawandel, einer steigenden Importabhängigkeit und höheren Energiepreisen.“
Im Frühjahr 2007 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs in Brüssel darauf, rechtlich verbindliche Zielwerte festzulegen: Die Treibhausgase sollen um mindestens 20% gesenkt werden und 20% des europäischen Energiebedarfs soll aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Das stellt vor allem für die Verkehrs- und Energiepolitik eine große Herausforderung dar. Die EU hat schon jetzt Schwierigkeiten, ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen.
Wie die Telekommunikation, sind auch Verkehr und Energie Dienstleistungen, die über Netze vertrieben werden. Die Globalisierung und der europäische Binnenmarkt erfordern eine stärkere Integration dieser Netzwerke. Früher wurden der Verkehr und der Vertrieb von Strom und Gas auf nationaler Ebene organisiert. Zwischen den Straßenschienen und Leitungsnetzen der Mitgliedsstaaten gab es entweder gar keine Verbindung oder nur unzureichende Kapazitäten, um daraus ein europäisches Netzwerk entstehen zu lassen. Der Vertrag von Maastricht sieht deswegen den Aufbau „transeuropäischer Netzwerke“ (TEN) für Energie, Verkehr und die Telekommunikation vor. Die TENs werden von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank finanziert. Die ärmeren Regionen können dafür auch Mittel aus der Europäischen Regionalförderung in Anspruch nehmen.
Obwohl einzelne Richtlinien in den Bereichen Energie und Verkehr schon älteren Datums sind und auch Mittel dafür im EU- Haushalt zur Verfügung gestellt wurden, gab es lange keine geschlossene „Europäische Energiepolitik“. Sie wurde erst im Oktober 2005 auf dem Europäischen Rat in London beschlossen. Die EU beschloss im März 2006 ein Grünbuch mit dem Titel Eine europäische Strategie für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung. In der Folgezeit machte die Kommission eine Reihe von Vorschlägen unter der Überschrift Energie für eine sich wandelnde Welt, die vom Europäischen Parlament und dem EU- Ministerrat noch beschlossen werden müssen. Der EU-Gipfel im Frühjahr 2007 war ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens.
Neben dem Energiesektor sind auch die Stadtentwicklung, der Personen- und Güterverkehr, einschließlich der Versorgung mit fossilen Brennstoffen, von dieser politischen Weichenstellung betroffen. Anfang 2007 verabschiedete die Kommission ein Grünbuch Stadtverkehr. Es untersucht, wie die EU dazu beitragen kann, den Stadtverkehr in Übereinstimmung mit den Zielen der Europäischen Verkehrspolitik zu bringen.
Sicherheitsaspekte
Die Anschläge vom 11. September 2001, in Madrid und in London, haben gezeigt, wie anfällig die Verkehrssysteme für terroristische Anschläge sind. Man muss die Verkehrsinfrastruktur deswegen besser gegen solche Anschläge schützen. Auch die Infrastruktur des Energiesektors stellt ein Ziel mit einem hohen Zerstörungspotential dar. Die EU hat deshalb seit 2001 immer wieder europaweite Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. So wurden gemeinsame Standards für die Sicherheit der Flughäfen beschlossen. Die EU-Kommission selbst führt Inspektionen in ganz Europa durch und unterstützt dadurch die nationalen Kontrollen. Bereits in der Vergangenheit wurden in Häfen die technischen Kontrollen für Schiffe verstärkt, um die Verschmutzung europäischen Gewässer zu verhindern. Diese Kontrollen dienen heute auch dazu, die Gefahr vor Anschlägen einzudämmen. Die EU-Kommission arbeitet daran, die Sicherheitsmaßnahmen für Energie und Verkehr aufeinander abzustimmen.
Die EU hat drei Agenturen – für die Sicherheit der Luftfahrt, der Seefahrt und des Eisenbahnverkehrs – eingerichtet und sich auf gemeinsame Sicherheitsstandards verständigt. Diese Agenturen sollen für die Einhaltung dieser Standards Sorge tragen und die Kommission dabei beraten, höhere Sicherheitsstandards zu entwickeln.