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Außenbeziehungen – Handel – Entwicklung

1. EU – Außenpolitik – Definition und Teilbereiche

Mit einem Territorium, das vom Atlantik bis zum Schwarzen Meer reicht und einer Bevölkerung von rund 490 Millionen Menschen ist die Europäische Union zu einem internationalen Akteur mit großem politischen und wirtschaftlichen Einfluss geworden. Das außenpolitische Gewicht der EU ist mit jeder Erweiterung größer geworden. Mit ihren 27 Mitgliedsstaaten ist die Union in der Lage, in den unterschiedlichsten Regionen der Welt einzugreifen.

Der Vertrag von Maastricht (“Vertrag über die Europäische Union”) hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in eine politische Einheit verwandelt, die in der Lage ist, den wachsenden Ambitionen Europas auf der internationalen Bühne gerecht zu werden. Um die Vielschichtigkeit der Aufgaben zu erleichtern, hat der Vertrag eine interne Drei-Säulenstruktur geschaffen.

Struktur der Europäischen Union:

  • Erste Säule Europäische Gemeinschaften (Europäischen Kommission)
  • Zweite Säule Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Ministerrat)
  • Dritte Säule Zusammenarbeit in der Justiz-und Innenpolitik (Ministerrat)

Die Umsetzung hängt von jedem einzelnen Mitgliedssaat ab. Dessen ungeachtet wird die Außenpolitik der Europäischen Union von den Maßnahmen der Kommission, der Mitgliedsstaaten und der anderen Institutionen in der zweiten und dritten Säule gemeinsam festgelegt. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Interessen der EU international durchgesetzt werden.

Der Begriff “Außenbeziehungen” im Zusammenhang mit der EU umfasst alle Aspekte der Außenpolitik mit Ausnahme der Handels- und Entwicklungspolitik.

Im Folgenden sollen die komplexe Struktur und der Inhalt der europäischen Außenpolitik erklärt werden, die von der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Ministerrat und den Mitgliedsstaat gestaltet wird.

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