Unternehmens- und Industriepolitik
1. Unternehmens- und Industriepolitik
Die europäische Unternehmens- und Industriepolitik zielt darauf ab, ein günstiges Umfeld für europäische Unternehmen zu schaffen: für Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand. Sie versucht die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Firmen in der Lage sind, sowohl innerhalb der EU, als auch weltweit miteinander in Wettbewerb zu treten und unter fairen und gleichen Bedingungen Handel zu treiben. Europa soll zu einem interessanten Investitionsstandort werden. Insbesondere wissensbasierte und innovative Branchen werden deshalb gefördert.
Besonders berücksichtigt werden dabei die Bedürfnisse einzelner Industriezweige, wie die Nahrungsmittel-, der Kommunikations- oder Automobilindustrie. Bei Industrien von strategischer Bedeutung, wie Verteidigung, Luft- und Raumfahrt, Biotechnologie, Chemie und Maschinenbau, wird darauf geachtet, dass sie sich gut entwickeln können.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass es notwendig ist, unterschiedliche Politikfelder, wie die Handelspolitik, die Forschungspolitik, den Binnenmarkt, die Ausbildung, die Informationsgesellschaft, die regionale Entwicklung und die Steuer- und die Umweltpolitik miteinander zu verbinden, so dass Wissen und Innovationen in einem Industriezweig über die ganze EU verbreitet werden. Im Interesse des Wachstums müssen Hindernisse für den Wettbewerb beseitigt und Vorschriften auf eine Minimum reduziert werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, eine nachhaltige Entwicklung zu verfolgen, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu entwickeln, rationell mit natürlichen Ressourcen umzugehen, die Armut zu reduzieren und die Menschenrechte zu respektieren.
Der Gipfel von Lissabon im März 2000 ist ein Meilenstein in der europäischen Industriepolitik. Er proklamierte das Ziel, die EU zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der in der Lage ist, nachhaltiges Wachstum, bessere Arbeitsplätze und mehr sozialen Zusammenhalt“ bis 2010 zu ermöglichen.
Auf dem Europäischen Gipfel in Göteborg wurde die Lissabonstrategie um eine umweltpolitische Dimension erweitert, um das Wachstum in Europa nachhaltig zu machen.
Im Dezember 2006 wurde die Strategie für Wachstum und Beschäftigung des Lissabonprozesses erneuert. Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso sage damals: „Europa ist dabei, Reformen anzunehmen, die den gegenwärtigen Aufschwung dauerhaft machen können. Um sich auf die Globalisierung einzustellen, müssen die Mitgliedsstaaten das Reformtempo erhöhen und das bestehende Potential ausschöpfen“.
Nach Auffassung der Kommission tragen die Anstrengungen, die im Rahmen von Strukturreformen von den Mitgliedsstaaten unternommen wurden, erste Früchte. Forschung, Innovation und technologische Entwicklungen beschleunigen sich. Der Abbau der Bürokratie verbessert das regulatorische Umfeld der Unternehmen, besonders für kleinere und mittelgroße Firmen.
Was die innovative Leistungsfähigkeit betrifft, hat die EU die Innovationslücke zu den USA in den letzten fünf Jahren langsam geschlossen vergleiche Europäischer Innovationsanzeiger 2006 . Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland sind nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch weltweit führend in Sachen Innovation. Sie investieren deutlich mehr als der Durchschnitt in innovative Technologien und Produkte.
Das Ziel der EU ist es bis 2010 die Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung auf 3% des nationalen Bruttosozialproduktes anzuheben. Das ist Teil der Lissabonstrategie für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
Die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Kommission hat folgende Hauptziele:
- Unterstützung des Lissabonprozesses
- Ermutigen potentieller Unternehmer durch niedrigere Gründungsanforderungen
- Förderung von Innovationen im technischen Bereich und bei den Geschäftsmethoden
- Stärkung des Binnenmarktes, besonders in den neuen Mitgliedsstaaten
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung.
Vorschriften für Produkte und Produktionsprozesse für die Unternehmen sollen in der EU auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Nur in besonderen Fällen, wie bei Medikamenten, ist eine ausdrückliche Genehmigung für den Vertrieb eines Produktes erforderlich.
Strikte Regeln gelten für Chemikalien. Im Dezember 2006 wurde ein langerwarteter Kompromiss über die Chemiepolitik erzielt. Das System REACH tritt im Juni 2007 in Kraft. Es sieht strikte Regeln für die Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien vor. Nach den Vorschriften von REACH müssen die Hersteller und Importeure von Chemikalien Daten im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit für rund 30.000 Chemikalien zur Verfügung stellen, die in gängigen Produkten verwendet werden. Betroffen ist eine breite Palette von Chemikalien, die von Kunststoffen, die in Spielzeug, Mobiltelefonen und Haushaltsartikeln verarbeitet werden, bis hin zu Reinigungsmitteln, Farben und Textilien reicht.
Alle Substanzen müssen innerhalb von 11 Jahren bei der neuen Europäischen Chemie Agentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Die Agentur wird alle potentiell gefährlichen Chemikalien einer genauen Prüfung unterziehen und wird sie in einer öffentlichen Datenbank den Verbrauchern und der Industrie zur Verfügung stellen. Ihre Arbeit wird bei den gefährlichsten und am häufigsten benutzten Chemikalien beginnen. Wenn eine Substanz zu vertretbaren Kosten durch eine weniger gefährliche ersetzt werden kann, muss sie ausgetauscht werden. Die Hersteller tragen die Beweislast dafür, dass ihre Produkte sicher sind. REACH soll den Schutz der europäischen Bürger vor gesundheits- und umweltschädlichen Produkten verbessern und gleichzeitig einen Beitrag leisten, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu verbessern.