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Hauptakteure

3. EU Institutionen leicht gemacht

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament repräsentiert die 492 Mio europäischen Bürger und übt zusammen mit dem Rat die Gesetzgebungskompetenz aus. Es ist die einzige direkt gewählte Institution der EU. Die Plenarsitzungen des Parlaments werden in erster Linie in Straßburg (Frankreich) abgehalten. Sogenannte Mini-Plenarsitzungen werden in Brüssel (Belgien) abgehalten. Die Abgeordneten haben Büros in beiden Städten.

Die Abgeordneten gehören Fraktionen an, die nicht nach Nationalität sondern nach politischer Ausrichtung zusammengesetzt sind. Der Präsident wird von den Abgeordneten für zwei ein halb Jahre gewählt, organisiert die Arbeit des Parlaments und vertritt es nach außen.

Die Zuständigkeiten des Parlaments sind in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet worden. In vielen Bereichen kann das Parlament Gesetzesvorschläge blockieren. In politisch heiklen Bereichen muss es nur angehört werden. Der größte Teil des EU-Budgets kann nur mit Zustimmung des Parlaments verausgabt werden.

Das Parlament hat auch eine gewisse Kontrollfunktion über die 27 Europäische Kommissarinnen und Kommissare, die vom Ministerrat ernannt und vom Parlament bestätigt werden. Die Kommissarinnen und Kommissare, die bestimmte Ressorts der Europäischen Union verwalten, erscheinen regelmäßig in den Ausschüssen es Parlaments. Das Parlament kann der ganzen Kommission das Vertrauen entziehen, nicht aber einzelnen Kommissaren.

Von dieser Möglichkeit hat es noch nie Gebrauch gemacht, aber hin und wieder damit gedroht. 1999 trat die von Jacques Santer geführte Kommission zurück, um einem Votum des Parlaments zuvor zu kommen, nachdem der Kommission Missmanagement und Nepotismus vorgeworfen wurden. Kommissionspräsident José Manuel Barroso zog im Oktober 2004 die von ihm vorgeschlagene Mannschaft zurück, um einer absehbaren Niederlage im Parlament zuvor zu kommen. Die Abgeordneten hatten unter anderem den vorgeschlagenen Kommissar für Freiheit, Sicherheit und Recht, Rocco Buttiglione, abgelehnt. Ein neues Kollegium wurde am 18. November 2004 vom Parlament akzeptiert.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs) Die 785 MEPs werden alle fünf Jahre gleichzeitig aber auf nationaler Ebene für fünf Jahre gewählt. Die Vertretung im Parlament entspricht in etwa der Größe der nationalen Bevölkerung und reicht von 99 MEPs für Deutschland bis zu fünf für Malta.

EP-Ausschüsse, halten ihre Sitzungen in der Regel in Brüssel ab. Sie beschäftigen sich mit bestimmten Politikbereichen und bereiten die Entscheidungen des Parlaments in diesen Bereichen vor. Grundsätzlich werden alle Sitzungen des Parlaments und seiner Ausschüsse öffentlich abgehalten. Nur in Einzelfällen gibt es auch vertrauliche Sitzungen.

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU und teilt die Gesetzgebungskompetenz mit dem Europäischen Parlament. Die Vertreter der Mitgliedsstaaten, Minister oder hohe Beamte treffen sich, um bestimmte Themen zu beraten. Offiziell heißt das Gremium “Rat der Europäischen Union”, wird aber oft „Ministerrat“ genannt.

Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, zum Beispiel der Außenpolitik, ergreift der Rat selber die Initiative. Die Zuständigkeiten der Kommission und des Parlaments sind hier eng begrenzt. Die Beratungen des Rates sind nicht öffentlich. Allerdings ist in den letzten Jahren versucht worden, mehr Transparenz in seine Arbeit zu bringen und einige Sitzungen auch öffentlich abzuhalten. Beratungen des Rates im Mitentscheidungsverfahren sind deswegen öffentlich.

Die meisten Tagungen des Rates werden in Brüssel abgehalten, im April, Juni und Oktober in Luxemburg. In seltenen Fällen kann sich der Rat auch anderswo treffen, zum Beispiel am Rande einer UNO- oder WTO-Tagung. Den Vorsitz im Rat führt für jeweils sechs Monate ein Mitgliedsstaat. Die Präsidentschaft legt die Tagesordnung fest. Die Staats- und Regierungschefs – der Europäische Rat – treffen sich vier Mal im Jahr und legen die Leitlinien der europäischen Politik fest.

Ratsformationen: Der Rat trifft sich je nach Thema in neun unterschiedlichen Formationen. Die Ratstagungen werden vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (ASTV) vorbereitet, in dem die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten in Brüssel zusammenarbeiten. Die Ratsformationen sind:

  • Allgemeine Angelegenheiten und Außenpolitik
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Justiz und Innenpolitik
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Bildung, Jugend und Kultur
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher

Die Präsidentschaft: Alle sechs Monate übernimmt ein Mitgliedsstaat den Vorsitz im Rat nach einer vorab vereinbarten Reihenfolge. Die Präsidentschaft spielt eine dominierende Rolle bei der Arbeitsorganisation des Rates. Sie ist die treibende Kraft im Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess. Sie arbeitet Lösungsvorschläge aus und schlägt Kompromisse zwischen den Mitgliedsstaaten vor. Die Präsidentschaft organisiert die Ratstagungen und führt den Vorsitz.

Der Europäische Rat versammelt die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und den Präsidenten der Kommission. Der legt die Leitlinien der Politik für die Europäische Union fest. Er trifft sich in der Regel im Justus-Lipsius-Gebäude des Europäischen Rates in Brüssel.

Der Generalsekretär des Rates und Hohe Repräsentant für die Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik berät den Rat in außenpolitischen Fragen. Er tritt Drittstaaten gegenüber als Vertreter des Rates auf und führt Verhandlungen mit ihnen. Der gegenwärtige Generalsekretär ist Javier Solana.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission besteht aus 26 Kommissaren und dem Präsidenten. Sie sind zuständig für ihre Ressorts wie Industriepolitik, Verkehr, Beziehungen zu den anderen Institutionen, Kommunikation, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und andere Bereiche. Jeder Kommissar hat einen persönlichen Mitarbeiterstab (Kabinett) und eine Behörde (Generaldirektion), die ihm zuarbeitet. Die meisten befinden sich in Brüssel.

Die Kommissare werden für fünf Jahre ernannt. Der Kommissionspräsident wird von den Mitgliedsstaaten einstimmig vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Der Kommissionspräsident und die Mitgliedsstaaten verständigen sich dann auf die Berufung der Kommissarinnen und Kommissare. Die Kandidaten werden vom Europäischen Parlament angehört, das anschließend über die gesamte Kommission abstimmt. Zur Zeit gibt es einen Kommissar für jeden der 27 Mitgliedsstaate. Bis 2004 hatten die großen Mitgliedsstaaten zwei Kommissare.

Die Europäische Kommission ist alleine berechtigt, EU-Gesetze vorzuschlagen. Sie muss zuvor die Interessengruppen und Experten anhören, um sicherzustellen, dass ihre Vorschläge den Bürgern der Union dienen. Die Kommission konsultiert regelmäßig Experten der nationalen Regierungen und ihrer Behörden sowie Interessenorganisationen auf europäischer Ebene, Interessenverbände der Industrie, des Dienstleistungssektors, der Gewerkschaften, Verbraucherverbände, Regionalorganisationen und Nichtregierungsorganisationen. Viele dieser Gruppen unterhalten Verbindungsbüros in Brüssel, um ihren Einfluss in der Kommission geltend zu machen.
Sie wissen, dass man den größten Einfluss auf die Gesetzesvorschläge nehmen kann, bevor sie offiziell vorgelegt werden.

Die Kommission sorgt dafür, dass angenomme Richtlinien, Verordnungen oder andere verbindliche Entscheidungen fristgerecht in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Kommt ein Migliedsstaat seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Die Generaldirektion sind die Verwaltungseinheiten, die mit der praktischen Arbeit in jedem europäischen Politikbereich betraut sind. Die Kommission wird in ihrer Arbeit von 36 Generaldirektionen unterstützt, die in Brüssel und Luxemburg angesiedelt sind. Die größeren GD’s haben bis zu 1000 Beamte.

Andere Institutionen

Der Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Luxemburg besteht aus einem Richter aus jedem Mitgliedsstaat und acht Generalanwälten. Der Gerichtshof ist vollkommen unabhängig und sorgt dafür, dass das europäische Recht in allen Mitgliedsstaaten und in der gesamten Union in gleicher Weise ausgelegt und angewendet wird. Die nationalen Gerichte müssen dem Europäischen Gerichtshof ale Fälle vorlegen, in denen Widersprüche zwischen den nationalen und den europäischen Vorschriften bestehen. Der Gerichtshof kann auch in Streitfragen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedsstaaten angerufen werden.

Wegweisende Entscheidungen des Gerichtshofes in den letzten Jahren haben die europäische Dimension vor allem des Umweltrechtes, des Verbraucherschutzes, des Arbeitsrechts, des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs gestärkt. Der Gerichtshof spielt deswegen eine immer größere Rolle, weil mehr Gesetze verabschiedet werden, die auch das tägliche Leben der Bürger beeinflussen.

Jeder europäische Bürger oder jede Organisation kann einen Fall vor den Gerichtshof bringen, wenn das in Frage stehende Gesetz ihn direkt betrifft. 1989 wurde das Europäische Gericht erster Instanz eingerichtet.

Europäischer Rechnungshof
Der Europpäische Rechnungshof befindet sich ebenfalls in Luxemburg und soll dafür sorgen, dass die EU ihr Geld möglichst effizient ausgibt. Auf seiner Website schreibt der Rechnungshof: „Der Rechnungshof untersucht, ob finanzielle Transaktionen ordnungsgemäß aufgezeichnet, vorschriftsmäßig durchgeführt und so verwaltet werden, dass Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität gewährleistet sind."

Er rühmt sich, das “finanzielle Gewissen” der EU zu sein, da er die Ausgaben kontrolliert und sicherstellt, dass das Budget von der EU-Kommission ordnungsgemäß verwaltet worden ist. Auf der Grundlage des Rechnungshofberichtes entlastet das Europäische Parlament die Kommission einmal jährlich im Hinblick auf die Abwicklung des EU-Haushaltes.

Der Europäische Ombudsman
Der Europäische Ombudsman wird vom Europäischen Parlament bestellt und kann von den Bürgern angerufen werden, wenn sie sich über die Europäischen Institutionen beschwerden wollen. Jeder Bürger, jedes Unternehmen oder jede Organisation mit Sitz in der EU kann den Ombudsman bitten, Einzelfälle zu untersuchen.

Finanzkörperschaften

European Central Bank
The European Central Bank (ECB), based in Frankfurt, is the central bank for all euro area countries. It sets interest rates and is responsible for monetary policy. Its governing council consists of the governors of all national central banks in the euro area, plus the executive board. The board is made up of the Bank’s president, vice-president and four other members. Board members are nominated by the Council, and are responsible, in particular, for setting interest rates at their monthly meetings.

Die Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Sitz in Frankfurt und ist die Notenbank für alle Euroländer. Sie setzt die Zinssätze fest und ist verantwortliche für die Geldpolitik. Der Rat der Notenbankgouverneure besteht aus den Chefs der nationalen Notenbanken der Euroländer und dem Direktorium. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Europäischen Rat ernannt und sind insbesondere verantwortlich für die Festlegung der Zinssätze.

Die Europäische Investitionsbank (EIB)
Die EIB sitzt in Luxemburg und stellt den weniger entwickelten Regionen der EU Kredite und Bürgschaften zur Verfügung. Sie finanziert auch Programme, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Beratende Gremien

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialrat (EWSR)
Der EWSR wird auch manchmal mit dem Wirtschafts- und Sozialrat der UN verwechselt. Er ist ein Beratungsgremium, das aus den unterschiedlichsten Interessengruppen zusammen gesetzt ist. Seine mehr als 200 Mitglieder kommen aus den europäischen Verbraucher-, Bauern- und Arbeitgeberorganisationen und den Gewerkschaften. Jeder Mitgliedsstaat hat eine Anzahl von Sitzen, die seiner Bevölkerung entspricht. Im Gesetzgebungsverfahren der EU muss der EWSR in bestimmten Bereichen der Gesetzgebung eine Stellungnahme abgeben. Wie im Falle des Regionalausschusses haben die Entscheidungen des EWSR keine bindende Wirkung, sind aber für zwei Drittel der Gesetzgebung unerlässlich.

Der Regionalausschuss (AdR)
Der Ausschuss der Regionen ist das zweite “offizielle” Beratungsgremium der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates und repräsentiert Regionen und Kommunen auf der EU-Ebene. Die Bürger sollen so besser in die Entscheidungen der Union eingebunden werden. Der AdR vertritt die lokalen und regionalen Behörden. Seine 344 Mitglieder werden von den Regionen und Kommunen entsandt. Im Gegensatz zum EWSR, den es schon seit 1957 gibt, wurde der AdR erst 1994 durch den Vertrag von Maastricht geschaffen. Der AdR muss immer dann angehört werden, wenn ein Gesetzesvorschlag Auswirkungen auf die Regionen hat, besonders im Bereich Gesundheit, Bildung, Verkehr, der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.

Seine Stellungnahmen sind, wie die des EWSR, nicht bindend.

Interinstitutionelle Einrichtungen

Die Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF
OLAF war ursprünglich eine Abteilung der Kommission zur Bekämpfung von Betrügereien bei der Umsetzung von EU-Programmen. Es ist jetzt ein unabhängiges Amt und arbeitet eng mit den nationalen Behörden zusammen, denn ein großer Teil des EU-Budgets wird von den nationalen Behörden verwaltet.

Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften gibt offizielle Mitteilungen der Europäischen Institutionen und anderer Gremien der Europäischen Union heraus. Es ist zuständig für die Herausgabe und Verteilung von EU-Publikationen in jeder Form.

Europäische Personalverwaltung EPSO Die zentrale Personalverwaltung organisiert Auswahlverfahren, um Personal für alle EU-Institutionen zu rekrutieren.

Die Agenturen der EU

Gemeinschaftsagenturen arbeiten nach europäischem Recht, haben aber eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie werden eingerichtet, um eine spezifische technische, wissenschaftliche oder Verwaltungsaufgabe durchzuführen.

Agenturen für Außen- und Sicherheitspolitik
Derzeit sind das die Europäische Verteidigungsagentur, Das Europäische Institut für Sicherheitsstudien und das Europäische Satellitenzentrum.

Agenturen für die Polizei- und Justizzusammenarbeit
In diesem Bereich gibt es zur Zeit das Netzwerk der europäischen Strafverfolgungsbehörden (EUROJUST), das europäische Polizeikolleg (CEPOL) und die europäische Polizeibehörde (EUROPOL).

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