Kleine Gebrauchsanweisung für die EU
3. Ein Blick in die Zukunft
Der Maschinenraum – die EU-Kommission
Die EU-Kommission bewältigt viel von der Alltagsarbeit der Union. Sie entwirft Vorschläge für neue EU-Gesetze, die sie dem EU-Parlament und dem Rat vorlegt. Sie kontrolliert die Umsetzung von EU-Entscheidungen und die korrekte Mittelvergabe. Sie stellt sicher, dass sich jeder an die EU-Verträge und –Gesetze hält.
Die Kommission der 27 Mitgliedsstaaten besteht aus 26 Kommissaren und dem Präsidenten. Sie sind für eine große Zahl von Politikbereichen wie Unternehmen und Industrie, Verkehr, Institutionelle Beziehungen und Kommunikation, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und vieles mehr zuständig. Jedem Kommissar stehen ein Kabinett, eine Generaldirektion und Beamte zur Seite, die zum großen Teil in Brüssel arbeiten.
Der Präsident, derzeit José Manuel Barroso, wird von den Mitgliedsstaaten bestimmt und muss vom EU-Parlament bestätigt werden. Die anderen Kommissionsmitglieder werden von den Mitgliedsstaaten in Abstimmung mit dem Kommissionspräsidenten ausgewählt, müssen aber als Team ebenfalls vom EU-Parlament akzeptiert werden. Die Kommission ist auf fünf Jahre gewählt, kann aber jederzeit vom EU-Parlament abgesetzt werden. Die Kommission handelt unabhängig von den Weisungen der Mitgliedsstaaten.
Die Kommission kann als der Motor im Maschinenraum der EU gesehen werden. Sie macht neue Vorschläge und verteidigt die Interessen der Union – im Gegensatz zu den Interessen jedes einzelnen Mitgliedslandes. Der Präsident ist der Erste Ingenieur, der die EU nach vorn bringen will und den Kurs vorgibt – sowohl den anderen Kommissaren gegenüber als auch für die ganze EU. Er vertritt die Kommission in Sitzungen des Rates, gegenüber anderen EU-Institutionen und in internationalen Treffen.
Die Erweiterung – ein vertieftes, erweitertes und stabileres Europa
Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die Erweiterung eins der wichtigsten Instrumente der EU bleibt, das die Zone von Frieden und Stabilität, Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Solidarität immer weiter ausdehnt. Die Ziele und Herausforderungen dieses Prozesses müssen den Bürgern sorgfältig vermittelt werden. Die Bereitschaft zu weiteren Erweiterungsrunden muss ständig erneuert werden. Dabei müssen die Aufnahmekriterien streng beachtet werden.
Die EU kann neue Mitglieder nur aufnehmen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Prozess beginnt damit, dass sich ein Land um Aufnahme bewirbt. Sobald die Mitgliedsstaaten gemeinsam mit Kommission und Parlament einen derartigen Antrag im Prinzip billigen, wird das Land ein ‚Kandidatenland’. Dieses Land beginnt dann Verhandlungen mit der Kommission über die Aufnahmebedingungen.
Im Wesentlichen muss das Kandidatenland die ‚Kopenhagener Kriterien’ erfüllen. Das bedeutet, dass es die gesamte EU-Gesetzgebung (acquis communautaire) in sein eigenes Rechtssystem übertragen muss. Es muss ferner nachweisen, dass es eine stabile Demokratie und Ökonomie ist. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, muss der Beitrittsvertrag in allen Mitgliedsstaaten und dem Kandidatenland ratifiziert werden. Oft halten die neuen Mitglieder eine Volksbefragung darüber ab.
Bis Mai 2004 bestand die EU aus 15 Mitgliedsstaaten mit insgesamt 375 Millionen Einwohnern. Zehn neue Mitgliedsstaaten, hauptsächlich aus Zentral- und Osteuropa, traten der EU damals bei und steigerten die Bevölkerung auf fast 500 Millionen Menschen. Kroatien bewirbt sich um Mitgliedschaft und wird wohl in den kommenden Jahren aufgenommen. Auch die Türkei ist ein Kandidatenland und kann – einige sagen, 2015 oder später – beitreten, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die EU unterstützt den Beitrittsprozess finanziell und mit Experten. Die Generaldirektion Erweiterung ist für die Kandidatenländer zuständig.
Wandel am Horizont
Mit 27 und mehr Mitgliedern braucht die EU ein klarer strukturiertes Entscheidungssystem. Aber die Reformen müssen die Interessen von alten und neuen, kleinen und großen Mitgliedsstaaten gleichermaßen berücksichtigen.
Jedes Land verfügt bei Mehrheitsentscheidungen im Rat über eine bestimmte Stimmenzahl. Jedem Land steht auch eine bestimmte Zahl an Parlamentssitzen zu. Traditionell spiegelt die Stimmenzahl ungefähr die Bevölkerungszahl des Landes wider.
Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten in Rom die Regierungschefs und Außenminister der damals 25 Mitgliedsstaaten plus Rumänien, Bulgarien und Türkei den Vertrag, der die Europäische Verfassung beinhaltet. Der Ratifizierungsprozess kam jedoch ins Stocken, als die Franzosen und die Niederländer 2005 in Volksabstimmungen den Text ablehnten. Die Verzögerung wurde als Denkpause genutzt: Wie kann die Europäische Integration gestaltet werden, damit Bürger, Zivilgesellschaft, Sozialpartner, nationale Parlamente und Parteien an den Entscheidungen beteiligt werden?
Die Zukunft der Verfassung wurde unter deutscher Ratspräsidentschaft 2007 diskutiert, bis die Phase des Nachdenkens für abgeschlossen erklärt werden konnte. Im März, aus Anlass des 50. Jahrestages der Römischen Verträge, nahmen alle Mitgliedsstaaten die Berliner Erklärung an – eine Absichtserklärung aller EU-Mitglieder, sich auf einen neuen Vertrag zu verständigen. Auf dem Europäischen Rat im Juni 2007 in Brüssel einigten sich die 27 Staats- und Regierungschefs dann auf die Grundsätze eines neuen Reformvertrages, der die abgelehnte Verfassung ersetzen sollte. Der Rat hoffte, dass der neue Vertrag die EU in die Lage versetzen würde, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bestehen und ihr wahres Potenzial auszuschöpfen.
Der endgültige Wortlaut des Vertrages wurde durch den informellen Europäischen Rat in Lissabon am 17. und 18. Oktober 2007 gebilligt. Die offizielle Unterzeichnungs-Zeremonie fand, ebenfalls in Lissabon, am 13. Dezember 2007 statt, und die EU konnte die Krise, in die sie durch die Ablehnung des ursprünglichen Verfassungsvertrages in Frankreich und den Niederlanden geraten war, hinter sich lassen.
Die erfolgreiche Ratifizierung in allen EU-Mitgliedsstaaten vorausgesetzt, wird der Reformvertrag bis zu den nächsten Europawahlen im Jahr 2009 in Kraft sein. Die meisten Staaten wollen den Vertrag bereits Anfang 2008 durch ihre nationalen Parlamente ratifizieren lassen. Wahrscheinlich wird es nur in Irland eine Volksabstimmung geben, da die irische Verfassung eine Wahl vorschreibt. Der neue Vertrag von Lissabon setzt einen Schwerpunkt auf den Modernisierungs- und Reformbedarf der Europäischen Union. Er soll die vergrößerte Union demokratischer machen, indem diese den Bürgern gegenüber mehr Rechenschaft ablegt, transparenter wird, mehr Bürgerbeteiligung zulässt und effizienter funktioniert. Nur so kann sich Europa den aktuellen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung erfolgreich stellen.
Die wichtigsten institutionellen und politischen Reformen:
- eine dauerhafte Ratspräsidentschaft als Vorsitz der EU-Gipfel für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren mit Möglichkeit der Verlängerung anstelle der halbjährlichen Rotation;
- ein transparenteres Stimmrecht für Ratsentscheidungen auf Basis der doppelten Mehrheit: 55 Prozent der Mitgliedsstaaten und 65 Prozent der Bevölkerung der EU sind erforderlich, um ein EU-Gesetz mit qualifizierter Mehrheit anzunehmen. Aufgrund starker Einwände Polens wird das neue Stimmrecht erst ab 2014 angewendet;
- Schaffung des Amtes eines Hohen Beauftragten der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik anstelle des bisherigen Hohen Beauftragten für die Außenpolitik und des EU-Außenkommissars;
- Verringerung der Zahl der Kommissare von 27 auf 15 ab 2014;
- Verringerung der Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments auf maximal 750 (mindestens 6 und höchstens 96 pro Land);
- Stärkung der nationalen Parlamente, durch deren direkte Einbindung in den europäischen Gesetzgebungsprozess auf Basis des Subsidiaritätsprinzips;
- eine eigene Rechtspersönlichkeit für die EU;
- eine Ausstiegsklausel, die Mitgliedern den Austritt aus der EU ermöglicht;
- die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit auf Abstimmungen in 40 Politikbereichen, überwiegend solchen, in denen es um Asylpolitik und Einwanderung sowie die Polizei- und Justizzusammenarbeit bei Kriminalfällen geht;
- ausdrücklicher Hinweis auf neue Herausforderungen wie Klimawandel und Energie-Solidarität;
- rechtliche Bindungswirkung der Grundrechtecharta.