Kleine Gebrauchsanweisung für die EU
1. Über die EU
Die Europäische Union EU ist ein einzigartiges institutionelles System in der Welt. Die Mitgliedsstaaten, die der Union beigetreten sind, geben ihre Souveränität in bestimmten politischen Bereichen an eine Reihe unabhängiger Institutionen ab (siehe unten), oft einfach „Institutionen“ genannt. Sie repräsentieren die Interessen der Union als Ganzes.
Die Demokratie und der Rechtsstaat sind die tragenden Säulen dieser Struktur. Die Europäische Kommission oder „die Kommission“ vertritt die Interessen der Union als Ganzes, vor allem als treibende Kraft der europäischen Gesetzgebung. Die nationalen Regierungen sind im „Rat der Europäischen Union oder „Rat“ vertreten. Das Europäische Parlament oder „Parlament“ wird direkt von den Bürgern der Union gewählt.
Diese drei Institutionen stellen den Kern der EU dar - zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Rechnungshof. Eine Reihe von Spezialagenturen und –einrichtungen ist eingerichtet worden, um bestimmte Verwaltungsaufgaben oder eine Reihe wissenschaftlicher oder technischer Aufgaben zu übernehmen. Der Regionalausschuss und der Wirtschafts- und Sozialausschuss beraten die Kommission, den Rat und das Parlament bei der Gesetzgebung.